Ausgleichszuweisung — Ausgleichszuweisung, Zuweisung zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im Rahmen des Finanzausgleichs, die dazu dienen, Differenzen zwischen Finanzkraft und bedarf zu verringern … Universal-Lexikon
Finanzhilfe — ⇡ Ausgleichszuweisung oder ⇡ Lenkungszuweisung, die der Bund den Ländern gewähren kann: (1) Für bes. bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände), (2) zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts … Lexikon der Economics
Finanzzuweisung — ⇡ Ausgleichszuweisung, die der Bund den Ländern zum Ausgleich kurzfristiger Mehrbelastungen gewährt, die ihnen entstehen, wenn ihnen durch Bundesgesetz zusätzliche Ausgaben auferlegt oder Einnahmen entzogen werden. Durch eine F. kann der Bund die … Lexikon der Economics
Bedarfszuweisung — unter gewissen haushaltsrechtlichen Bedingungen an ⇡ Ausgleichstockgemeinden gewährte ⇡ Ausgleichszuweisung zur Deckung eines Haushaltsfehlbetrages … Lexikon der Economics
Ergänzungszuweisung — als Ergänzung zum horizontalen Länderfinanzausgleich vom Bund gewährte ⇡ Ausgleichszuweisung an leistungsschwache Länder „zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs“ (Art. 107 II GG). Vgl. auch ⇡ Finanzhilfe, ⇡ Finanzzuweisung … Lexikon der Economics
Zuweisung — zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, v.a. ⇡ Gebietskörperschaften, übertragene Finanzmittel. Z. erfolgen v.a. im Rahmen des ⇡ kommunalen Finanzausgleichs (zwischen Ländern und ihren Gemeinden/Gemeindeverbänden) und im Rahmen des ⇡… … Lexikon der Economics