Ausgleichszuweisung

Ausgleichszuweisung
Zuweisung zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, durch die Abweichungen zwischen  Finanzbedarf und  Finanzkraft verringert bzw. beseitigt werden sollen. Im Gegensatz zu  Lenkungszuweisungen sind A. nicht mit (Empfangs-, Verwendungs-, Eigenbeteiligungs-)Auflagen verbunden. A. werden primär distributiv begründet (Angleichung der Finanzausstattung, des Leistungsangebots und damit der „Lebensverhältnisse“), aber auch allokativ (Ausgleich des Grenznutzens öffentlicher Ausgaben, erhöhte Mobilität innerhalb einer Föderation u.a.).
- Vgl. auch  Bedarfszuweisung,  Ergänzungszuweisung,  Finanzzuweisung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Ausgleichszuweisung — Ausgleichszuweisung,   Zuweisung zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im Rahmen des Finanzausgleichs, die dazu dienen, Differenzen zwischen Finanzkraft und bedarf zu verringern …   Universal-Lexikon

  • Finanzhilfe — ⇡ Ausgleichszuweisung oder ⇡ Lenkungszuweisung, die der Bund den Ländern gewähren kann: (1) Für bes. bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände), (2) zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts …   Lexikon der Economics

  • Finanzzuweisung — ⇡ Ausgleichszuweisung, die der Bund den Ländern zum Ausgleich kurzfristiger Mehrbelastungen gewährt, die ihnen entstehen, wenn ihnen durch Bundesgesetz zusätzliche Ausgaben auferlegt oder Einnahmen entzogen werden. Durch eine F. kann der Bund die …   Lexikon der Economics

  • Bedarfszuweisung — unter gewissen haushaltsrechtlichen Bedingungen an ⇡ Ausgleichstockgemeinden gewährte ⇡ Ausgleichszuweisung zur Deckung eines Haushaltsfehlbetrages …   Lexikon der Economics

  • Ergänzungszuweisung — als Ergänzung zum horizontalen Länderfinanzausgleich vom Bund gewährte ⇡ Ausgleichszuweisung an leistungsschwache Länder „zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs“ (Art. 107 II GG). Vgl. auch ⇡ Finanzhilfe, ⇡ Finanzzuweisung …   Lexikon der Economics

  • Zuweisung — zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, v.a. ⇡ Gebietskörperschaften, übertragene Finanzmittel. Z. erfolgen v.a. im Rahmen des ⇡ kommunalen Finanzausgleichs (zwischen Ländern und ihren Gemeinden/Gemeindeverbänden) und im Rahmen des ⇡… …   Lexikon der Economics

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